Steuerreform tritt in Kraft, Sonderzahlung für Familien

  • evn

    Mit September tritt der wegen der Coronakrise vorgezogene Teil der Steuerreform in Kraft. Rückwirkend mit Jahresanfang sinkt der unterste Steuersatz für alle Lohn- und Einkommensteuerzahler von 25 auf 20 Prozent. Die maximal mögliche Negativsteuer für Geringverdiener steigt von 300 auf 400 Euro. Und für alle Kinder, die Familienbeihilfe beziehen, gibt es eine Einmalzahlung von 360 Euro.

  • Die Regierung erhofft sich von der - im Parlament einstimmig beschlossenen - Steuerreform eine Belebung der Wirtschaft. In Summe fließen dafür (inklusive der bereits ausgezahlten Einmalzahlung für Arbeitslose) 2,7 Mrd. Euro.

    Größter Brocken ist die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 20 Prozent. Für alle Einkommen ab 1.800 Euro brutto monatlich bedeutet das eine Entlastung von 350 Euro pro Jahr. Für die Monate Jänner bis August wird es laut Finanzministerium eine Rückerstattung geben. Die Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer also im September "aufrollen" und neu berechnen. Wer weniger verdient, hat von der Steuersenkung weniger bzw. erhält die auf bis zu 400 Euro erhöhte Negativsteuer. Dies allerdings erst mit dem Lohnsteuerausgleich im kommenden Jahr.

  • Bildquelle: APA (Symbolbild/dpa)/Jan-Philipp Strobel