Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

  • Wenn Sie Unternehmer (Einzel- oder Personengesellschaft), Freiberufler, Land- und Forstwirt oder Gesellschafter einer GesmbH (mit einer Beteiligung von mehr als 25%) sind, können Sie bei Ihrer Gewinnermittlung einen 15%igen Gewinnfreibetrag gewinnmindernd geltend machen.

Wie errechnet sich der Gewinnfreibetrag?

  • Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 175.000 Euro unverändert 13%. Danach kommt es zu folgender Reduktion:

    • für Gewinne zwischen 175.000 und 350.000 Euro auf 7%
    • für Gewinne zwischen 350.000 und 580.000 Euro auf 4,5%

    Ab einem Gewinn von 580.000 Euro steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu.
    Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt damit EUR 45.350 pro Kalenderjahr und Steuerpflichtigem.

Wie nutzen Sie den Gewinnfreibetrag

  • Ein sogenannter Grundfreibetrag bis zu einem Gewinn von € 30.000 steht jedem zu, selbst wenn nicht investiert wird. Der maximale Grundfreibetrag beträgt maximal € 4.500 (15 % von € 30.000). Für den darüber hinausgehenden Gewinnfreibetrag müssen Sie ungebrauchte, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter oder bestimmte Wertpapiere anschaffen. Auch Gebäude- und Mieterinvestitionen sind im Rahmen des Gewinnfreibetrages begünstigt.

  • Zusatzinformationen Gewinnfreibetrag

    Rahmenbedingungen

    • Ein sogenannter Grundfreibetrag bis zu einem Gewinn von € 30.000 steht jedem zu, selbst wenn nicht investiert wird. Der maximale Grundfreibetrag beträgt maximal € 4.500,-- (15 % von € 30.000). Für den darüber hinausgehenden Gewinnfreibetrag müssen Sie ungebrauchte, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter oder bestimmte Wertpapiere anschaffen. Auch Gebäude- und Mieterinvestitionen sind im Rahmen des Gewinnfreibetrages begünstigt.

    Wann müssen die Wertpapiere gekauft werden?

    • In dem Jahr, in dem der Gewinn anfällt.

      Nähere Infos erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater.

      Disclaimer: Dies ist eine Marketingmitteilung im Sinne des WAG. Die hier dargestellten Angaben dienen, trotz sorgfältiger Recherche, ausschließlich der unverbindlichen Information. Die Inhalte stellen weder ein Angebot bzw. eine Einladung zur Stellung eines Anbots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf, oder eine sonstige vermögensbezogene, rechtliche oder steuerliche Beratung dar und dienen überdies nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung bzw. individuelle Beratung.

      Steuerliche Behandlung: Die hier dargestellte steuerliche Behandlung bezieht sich auf Personen, die in Österreich der Steuerpflicht unterliegen und ist von den persönlichen Verhältnissen der jeweiligen Person abhängig. Sie kann durch eine andere steuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung – auch rückwirkend – Änderungen unterworfen sein.

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