Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag - WERBUNG

  • Wenn Sie Unternehmer (Einzel- oder Personengesellschaft), Freiberufler, Land- und Forstwirt oder Gesellschafter einer GesmbH (mit einer Beteiligung von mehr als 25%) sind, können Sie bei Ihrer Gewinnermittlung einen 13%igen Gewinnfreibetrag gewinnmindernd geltend machen.

Wie errechnet sich der Gewinnfreibetrag?

  • Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 175.000 Euro unverändert 13%. Danach kommt es zu folgender Reduktion:

    • für Gewinne zwischen 175.000 und 350.000 Euro auf 7%
    • für Gewinne zwischen 350.000 und 580.000 Euro auf 4,5%

    Ab einem Gewinn von 580.000 Euro gibt es gar keinen Gewinnfreibetrag mehr.
    Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt damit EUR 45.350 pro Kalenderjahr und Steuerpflichtigem.

Wie nutzen Sie den Gewinnfreibetrag

  • Ein sogenannter Grundfreibetrag bis zu einem Gewinn von € 30.000 steht jedem zu, selbst wenn nicht investiert wird. Der maximale Grundfreibetrag beträgt € 3.900 (13% von € 30.000). Für den darüber hinausgehenden Gewinnfreibetrag müssen Sie ungebrauchte, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter oder bestimmte Wertpapiere anschaffen. Auch Gebäude- und Mieterinvestitionen sind im Rahmen des Gewinnfreibetrages begünstigt.

  • Zusatzinformationen Gewinnfreibetrag

    Rahmenbedingungen

    • Ein sogenannter Grundfreibetrag bis zu einem Gewinn von € 30.000 steht jedem zu, selbst wenn nicht investiert wird. Der maximale Grundfreibetrag beträgt € 3.900 (13% von € 30.000). Für den darüber hinausgehenden Gewinnfreibetrag müssen Sie ungebrauchte, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter oder bestimmte Wertpapiere anschaffen. Auch Gebäude- und Mieterinvestitionen sind im Rahmen des Gewinnfreibetrages begünstigt.

    Wann müssen die Wertpapiere gekauft werden?

    • In dem Jahr, in dem der Gewinn anfällt. Das heißt, der Gewinn von 2016 muss noch heuer investiert werden.

      Hinweis: Durch die Inanspruchnahme des GFB werden die Wohnbauanleihen ins Betriebsvermögen übernommen und die 4% KESt-Freiheit geht damit verloren.

      Disclaimer: Dies ist eine Marketingmitteilung im Sinne des WAG. Die hier dargestellten Angaben dienen, trotz sorgfältiger Recherche, ausschließlich der unverbindlichen Information. Die Inhalte stellen weder ein Angebot bzw. eine Einladung zur Stellung eines Anbots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf, oder eine sonstige vermögensbezogene, rechtliche oder steuerliche Beratung dar und dienen überdies nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung bzw. individuelle Beratung.

      Steuerliche Behandlung: Die hier dargestellte steuerliche Behandlung bezieht sich auf Personen, die in Österreich der Steuerpflicht unterliegen und ist von den persönlichen Verhältnissen der jeweiligen Person abhängig. Sie kann durch eine andere steuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung – auch rückwirkend – Änderungen unterworfen sein.

      Impressum: Medieninhaber und Hersteller:
      MARCHFELDER BANK e.Gen
      Marchfelder-Platz 1-2, 2230 Gänserndorf
      E-Mail: mail@marchfelderbank.at 
      http://www.marchfelderbank.at/

  • Beispiele Gewinn nach GFB

    • Der Gewinnfreibetrag (GFB) 2016 kann für einen maximalen Gewinn (Höchstbemessungsgrundlage) von EUR 580.000 geltend gemacht werden.

      Hier einige Berechnungs-Beispiele:

       Beispiel 1Beispiel 2Beispiel 3Beispiel 4Beispiel 5*
    Gewinn vor GFB     20.000 100.000 250.000 450.000 650.000
    GFB bis EUR 30.000 13,0% 2.600 3.900 3.900 3.900 3.900
    investitions-
    bedingter
    GFB
    EUR 30.000 bis
    EUR 175.000
    13,0% - 9.100 18.850 18.850 18.850
      EUR 175.000 bis
    EUR 350.000
    7,0% - - 5.250 12.250 12.250
      EUR 350.000 bis
    EUR 580.000
    4,5% - - - 4.500 10.350
      über EUR580.000 0,0% - - - - 0
    GFB gesamt     2.600 13.000 28.000 39.500 45.350
    Gewinn nach GFB     17.400 87.000 222.000 410.500 604.650
    * übersteigt die Höchstbemessungsgrundlage von EUR 580.000

Alle öffnen Alle schließen Seitenanfang