Betriebliche Altersvorsorge

  • Maßgeschneiderte Modelle für die betriebliche Altersvorsorge können wesentlich zur Unternehmenstreue und Motivation begehrter Mitarbeiter beitragen.

    Laden Sie hier den Folder zur Betrieblichen Altersvorsorge herunter und Informieren Sie sich zu allen Details.

  • Selbständigenvorsorge

    • Alle nach dem GSVG pflichtkrankenversicherten Personen nehmen an dieser Lösung teil (Pflichtmitgliedschaft).

    Freiwilliger Beitritt

    • Freiberufler und Land- und Forstwirte können sich freiwillig zur Beitragszahlung verpflichten (=Opt-In). Die Entscheidung für die Teilnahme an der neuen Vorsorgelösung hat grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach dem erstmaligen Beginn der Pflichtversicherung oder der Berufsausübung zu erfolgen.

      Ein späteres Opt-in sowie ein Opt-Out ist nicht mehr möglich.
      Freiberufler und Land- und Forstwirte können frei unter den Anbietern wählen.

    Die Vorteile der neuen Selbständigenvorsorge in Kürze:

      • Einzahlung erfolgt brutto für netto
      • Eingezahlte Beiträge sind in voller Höhe Betriebsausgabe
      • Kapitalgarantie auf eingezahlte Beiträge
      • Steuerfreie Veranlagung in der Vorsorgekasse
      • Einmalige Kapitalauszahlung möglich, wird nur mit 6 % besteuert

    Anmeldung

    Pflichtbeitritt

    • Analog zur „Abfertigung Neu“ für Arbeitnehmer werden 1,53% der für den Krankenversicherungsbeitrag geltenden GSVG-Beitragsgrundlage zur Einzahlung gebracht. Die Beiträge werden über die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) eingehoben.

      Die Beiträge zur Selbständigenvorsorge sind zu 100% Betriebsausgabe. Damit ist für viele Unternehmer erstmals eine steuerbegünstigte betriebliche Vorsorge möglich.

      Für Gewerbetreibende, freie Dienstnehmer und neue Selbständige ist dieses Modell verpflichtend. Alle Unternehmer, die bereits für Ihre Mitarbeiter eine Vorsorgekasse ausgewählt haben, erhalten ihr eigenes Beitragskonto automatisch bei dieser Vorsorgekasse.

      Achtung, für noch Unentschlossene gilt: sie haben nach Erhalt des Aufforderungsschreibens der SVA letztmalig die Möglichkeit, binnen drei Monaten sich für eine Kasse ihrer Wahl zu entscheiden.

    Auszahlungs- und Anspruchsmöglichkeiten

    • Die Auszahlungs- bzw. Anspruchsmöglichkeiten sind derzeit wie folgt vorgesehen:

      • bei Pensionsantritt
      • bei Tod des Selbständigen (Kapitalbetrag wird vorrangig an Ehegatten und Kinder ausgezahlt, ansonsten fällt er in die Verlassenschaft) sowie
      • nach 2 Jahren Ruhen der Gewerbeausübung bzw. Beendigung der betrieblichen Tätigkeit, sofern mindestens 36 Beitragsmonate vorliegen oder
      • wenn mindestens 5 Jahre keine Beitragsleistung nach dem BMSVG erfolgt ist

      Die Auszahlung der Beiträge wird ermäßigt mit 6% besteuert.

  • Abfertigungsrückdeckung

    • Die gesetzlich zustehenden Abfertigungsansprüche der Mitarbeiter im alten Abfertigungssystem stellen im Unternehmen eine zukünftige Verpflichtung dar, die fällig werden kann.

    Rückstellungen alleine reichen nicht aus

    • Rückstellungen alleine dokumentieren zwar die Abfertigunsansprüche, stellen aber nicht die Liquidität des Unternehmens sicher. Auch die gebildete Wertpapierdeckung, sichert die Liquidität nur bedingt.

    Was Ihnen diese Abfertigungsrückdeckungs-Versicherung bringt?

      • Absicherung der finanziellen Mittel für die Zahlung der Abfertigungen
      • Ausgleich und Vermeidung von finanziellen Engpässen im Unternehmen
      • Absicherung zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Höhe
  • Abfertigung NEU

    • Alle neueintretenden Mitarbeiter unterliegen den Regelungen der Abfertigung NEU auch Vorsorgekasse genannt. Damit ergibt sich für jedes Unternehmen die Notwendigkeit der Auswahl einer geeigneten Vorsorgekasse.

      Mit der BONUS Vorsorgekasse AG (BV - Kassenleitzahl 71 200) präsentiert sich ein Partner, der auf jahrzehntelange Erfahrungen seiner zurückgreifen kann.

    Beitrittsvertrag

    • Um Ihnen die Vertragsabwicklung zu erleichtern, finden Sie das bereits vorgefertigte Formular hier im Internet. Drucken Sie dieses aus und kommen Sie damit zur ausführlichen Beratung in Ihre Marchfelder Bank.

  • Steuerfreie Zukunftssicherung

    Direktversicherung als attraktive Gehaltserhöhung

    • Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Personenversicherung, die der Arbeitgeber (als Versicherungsnehmer) für den Arbeitnehmer (als versicherte Person und Bezugsberechtigten) abschließt.

    Details zur Direktversicherung

    • Die jährliche Prämienzahlung erfolgt im Rahmen der Gesamtvergütung durch den Arbeitgeber. Anspruchsberechtigt auf die Versicherungsleistung ist aber direkt der begünstigte Arbeitnehmer bzw. ihm nahestehende Personen.

      Beim Arbeitgeber stellen die Prämien Betriebsausgaben dar. Diese Beiträge bleiben bis maximal EUR 300,-- pro Jahr und Arbeitnehmer frei von Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsabgaben.

    Vorteile für den Arbeitgeber

      • Steuervorteil
      • Keine Lohnnebenkosten, daher günstigste Lohnerhöhung
      • Individuelle und einfache Anwendung
      • Bindung der Mitarbeiter an den Betrieb, daher geringere Fluktuation

    Vorteile für den Arbeitnehmer

      • Lohnerhöhung brutto für netto
      • Finanzielle Sicherstellung, auch für die Familie
      • Auszahlung grundsätzlich lohnsteuerfrei (Renten gemäß Bewertungsgesetz)
      • Sicherstellung der Ansprüche durch das Betriebspensionsgesetz
      • Verschiedene Möglichkeiten bei Austritt vor dem Leistungsfall: Auszahlung, Übertragung der Beiträge nach dem „Rucksackprinzip“, Prämienfreistellung oder Fortführung mit eigenen Beiträgen
  • Pensionskasse

    • Die Pensionskasse verwaltet im Auftrag von Unternehmen deren Pensionskassenbeiträge für ihre Mitarbeiter. Bei der Vermögensveranlagung unterliegt sie den strengen Bestimmungen des Pensionskassengesetzes (PKG). Einmal jährlich werden die Mitarbeiter über den aktuellen Stand auf ihrem Pensionskassenkonto informiert.

    Leistungen

      • (vorzeitige) Alterspension
      • Hinterbliebenenpension (Witwe/n/r, Waisen)
      • Berufsunfähigkeitspension

       

      • Die Partnerschaft mit der BONUS Vorsorgekasse AG ist neben großen Unternehmen auch für Klein- und Mittelbetriebe von großem Nutzen. Der Arbeitgeber kann nach objektiven Kriterien bestimmen, welche Mitarbeitergruppe in die Pensionskassenlösung einbezogen werden soll.

        Beiträge zu einer Pensionskassenlösung stellen im Unternehmen Betriebsausgaben dar, sofern sie 10 % der Lohn- und Gehaltssumme der an der Vorsorgelösung teilnehmenden Mitarbeiter, nicht überschreiten. Es sind weder Rückstellungsbildung noch Wertpapierdeckung erforderlich, noch werden in der Bilanz Gegenwerte aktiviert.

    Vorteile Arbeitgeber

      • Die Zusage einer Betriebspension ist eine attraktive Alternative zu einer Gehaltserhöhung und erhöht die Mitarbeitermotivation.
      • Die Beiträge stellen Betriebsausgaben dar.
      • Verwaltung und Finanzierung der Zusage sind ausgelagert.

    Vorteile Arbeitnehmer

      • Die Einzahlung von Eigenbeiträgen ist möglich.
      • Die Beiträge zur Pensionskasse gelten gesetzlich nicht als Arbeitsentgelt und kommen in unverminderter Form der Pensionsvorsorge zugute.
      • Verschiedene Möglichkeiten bei Austritt vor dem Leistungsfall.
  • Direkte Leistungszusage

    • Die Direkte Leistungszusage als "klassische Form der betrieblichen Altersvorsorge". Sie ist eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Alterspension für Dienstnehmer und berücksichtigt im Falle deren Ablebens die Hinterbliebenen.

    Risikolose Finanzierung

    • Mit dem Abschluss der Rückdeckungs-Versicherung werden die Finanzierung der Altersvorsorge und sämtlicher Risiken wie zum Beispiel Langlebigkeit aus Versorgungszusagen abgedeckt und die flüssigen Mittel im Leistungszeitpunkt sichergestellt.

      Durch die Verpfändung der Ansprüche aus der Rückdeckungs-Versicherung zugunsten des Dienstnehmers können dessen Ansprüche im Fall der Insolvenz des Dienstgebers abgesichert werden.

    Rückstellung

    • Die zukünftige Verpflichtung des Unternehmens, eine Rente zu bezahlen, löst eine Rückstellungsbildung (steuerrechtlich und nach UGB) aus und wirkt somit steuermindernd.

    Wertpapierdeckung

    • Die Bildung der steuerrechtlichen Rückstellung löst die Verpflichtung zur Wertpapierdeckung in Höhe von 50 % der steuerrechtlich gebildeten Rückstellung aus. Anstelle einer Wertpapierdeckung kann eine Rückdeckungs-Versicherung abgeschlossen werden.

    Rückdeckungs-Versicherung

    • Um die Verpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer abzudecken ist der Abschluss einer Rückdeckungs-Versicherung empfehlenswert. Seit der Neuregelung des Einkommensteuergesetzes kann diese anstelle der Wertpapierdeckung abgeschlossen werden. Die Prämienzahlungen für die Rückdeckungs-Versicherung sind steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben; diesen Betriebsausgaben steht die Aktivierung des Deckungskapitals für die Rückdeckungs-Versicherung, der sogenannte "Aktivwert", gegenüber.

    Vorteile der Rückdeckungs-Versicherung für den Arbeitgeber:

      • Sicherstellung der finanziellen Mittel im Zeitpunkt des Anfalles von Versorgungsleistungen
      • Abwälzung des Ablebens- bzw. Berufsunfähigkeitsrisikos aus Versorgungszusagen an den Versicherer
      • Bei Pensionsantritt ist eine einmalige Auslagerung der Pensionsverpflichtung aus der Direkten Leistungszusage an die Pensionskasse oder in eine Betriebliche Kollektivversich möglich; hier trägt die Rückdeckungs-Versicherung wesentlich zur Finanzierung der erforderlichen Mittel bei.
      • Bei Pensionsantritt oder einer vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses besteht auch die Möglichkeit einer steuerpflichtigen Kapitalabfindung
  • Betriebliche Kollektivversicherung

    • Die betriebliche Kollektivversicherung wurde als Alternative zur Pensionskassenlösung geschaffen. Sie vereint die steuerlichen Vorteile von Pensionskassenlösungen mit einer Garantieverzinsung und sofortiger Unverfallbarkeit („Rucksackprinzip“).

    Garantiezins als wesentlichstes Merkmal

    • Als Form der klassischen Rentenversicherung garantiert die betriebliche Kollektivversicherung einen einmal festgelegten Zinssatz und darüber hinaus die Sterbetafeln. Der Arbeitnehmer und künftige Pensionist kann daher mit einer garantierten Zusatzpension rechnen.

    Details zur Kollektivversicherung

    • Die betriebliche Kollektivversicherung ist eine Gruppenrentenversicherung, welche auf dem Versicherungsrecht und Betriebspensionsgesetz beruht. Neben einer lebenslangen Altersrente beinhaltet diese Versicherung eine Hinterbliebenvorsorge für Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder. Darüber hinaus gibt es auch noch die Option eines verstärkten Berufsunfähigkeitsschutzes.

    Produktmerkmale der betriebl. Kollektivversicherung:

      • Garantieverzinsung
      • garantierte Sterbetafeln
      • Wertsicherung durch Gewinnbeteiligung in der Versicherung
      • Versicherungssteuer 2,5% (statt der üblichen 4%)

    Zwei Produktvarianten werden angeboten

    • Die Garantiepension mit einer reinen Rentenversicherung und die Garantiepension mit Berufsunfähigkeitsschutz. Letztere beinhaltet neben der garantierten Altersrente auch einen höheren Versicherungsschutz im Falle einer Berufsunfähigkeit oder bei vorzeitigem Ableben.

    Vorteile für den Arbeitnehmer

      • Lohnerhöhung brutto für netto
      • Finanzielle Absicherung im Alter und für die Familie
      • Garantierte Zusatzpension
      • Eigenbeiträge mit 4,25 % staatlicher Prämie (Wert 2016)
      • Sofortige Unverfallbarkeit (Rucksack-Prinzip)

    Vorteile für den Arbeitgeber

      • Prämienzahlungen sind Betriebsausgaben
      • keine Lohnnebenkosten, daher günstige Lohnerhöhung
      • Mitarbeitermotivation und Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen

    Das Rucksack-Prinzip

    • Alle Prämienzahlungen sind von Beginn an unverfallbar, daher gibt es einen sofortigen "Rucksack", den der Mitarbeiter beim Arbeitgeber-Wechsel mitnehmen kann. Informieren Sie sich bereits jetzt über die neuen betrieblichen Vorsorgemodelle bei Ihrem Berater.

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