MiFID II

Effizienterer Anlegerschutz und erhöhte Transparenz!

  • Die Europäische Union (EU) hat auf die sich in den letzten Jahren massiv veränderten Finanzmärkte reagiert und die seit 2007 bestehende Finanzmarkt-Richtlinie („Markets in Financial Instruments Directive – MiFID“) erweitert. Mit der neuen MiFID II – Richtlinie wird der Anlegerschutz verbessert und die Transparenz erhöht.

    In Österreich ist MiFID II im Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (Inkrafttreten ab 03.01.2018) umgesetzt worden.

  • Verbesserter Anlegerschutz

    • Durch umfassendere Prüfung Ihrer Ziele, Erfahrungen und Kenntnisse in Bezug auf Ihre Veranlagungswünsche können wir Ihnen maßgeschneiderte Veranlagungsvorschläge anbieten. Zu diesem Zweck werden zukünftig alle Beratungsgespräche protokolliert. Aus diesem Grund bieten wir neben dem Wertpapierbanking nur mehr persönliche Beratung an. Ab 3.1.2018 ist eine telefonische Beratung bzw. Ordererteilung daher nicht mehr möglich. Zusätzlich hat die ESMA (Aufsichtsbehörde) Leitlinien zu den Ausbildungsstandards der Berater erstellt, welche in der Marchfelder Bank schon jetzt vollumfänglich umgesetzt werden.

  • Erhöhte Transparenz

    • Die Offenlegung aller voraussichtlichen Kosten bereits vor Geschäftsabschluss sowie die jährliche, detaillierte Aufstellung der Kosten zu Ihrer Veranlagung macht das Wertpapiergeschäft noch transparenter. Die Kostenaufstellung wird als absoluter Betrag und als Prozentsatz (inklusive der Auswirkung auf die Rendite) ausgewiesen werden. Depotaufstellungen werden vierteljährlich übermittelt.

      Auch die Qualität der Auftragsausführung (Durchführungspolitik – „Best Execution“) wird erhöht und steht Ihnen jederzeit zur Einsicht zur Verfügung.

  • Was ändert sich durch MiFID II sonst noch?

    • Die Marchfelder Bank erbringt im Wertpapiergeschäft ausschließlich abhängige Beratung. Dazu haben wir Produkte ausgewählt (Investmentfonds und Anleihen), welche zuvor einen strengen Produkteinführungsprozess durchlaufen haben (einmalige, anlassbezogene Eignungsprüfung hinsichtlich Produktbeurteilung). Für diese Produkte bieten wir Beratungsgeschäft an.

      Falls ein Kunde der Marchfelder Bank Finanzinstrumente außerhalb dieser von uns ausgewählten und geprüften Produkte (Investmentfonds und Anleihen) erwerben möchte oder keine vollständigen Angaben im Geldanlageprofil macht, ist dies nur ohne Beratung möglich. Die gesetzlich vorgesehene Überprüfung, ob für das zu kaufende Finanzinstrument die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen vorliegen, muss jedoch durchgeführt werden. Bei Fehlen von Kenntnissen zu einem Finanzinstrument bzw. wenn hierzu keine Angaben gemacht werden, kann der Auftrag nicht durchgeführt werden. Die Marchfelder Bank bietet ab 2018 kein Derivategeschäft mehr an.

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  • Trotz der Vielzahl von Neuerungen und verschärften Richtlinien ist Ihre Marchfelder Bank MiFID II fit. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.