EU-Kommission lockert Umweltauflage für Bauern

  • Brachflächen

    Die EU-Kommission lockert eine Umweltauflage für europäische Bauern, obwohl sie dabei keine Mehrheit der EU-Staaten unterstützt. Rückwirkend per 1. Jänner wird die Vorgabe ausgesetzt, vier Prozent des Ackerlandes brachliegen zu lassen oder unproduktiv zu nutzen, wie die Brüsseler-Behörde mitteilte. Durch die Auflage, Flächen etwa brachliegen zu lassen, soll eigentlich die Umwelt geschützt werden.

  • Voraussetzung, die Ausnahme in Anspruch nehmen zu können, ist den Angaben der Kommission zufolge, dass Bauern im Gegenzug auf vier Prozent ihrer Ackerflächen stickstoffbindende Pflanzen wie Linsen oder Erbsen beziehungsweise Zwischenfrüchte anbauen. In einem ersten Vorschlag war noch von sieben Prozent Ackerfläche für stickstoffbindende Pflanzen die Rede. Wie ein Sprecher der EU-Kommission auf Nachfrage erklärte, habe man diese Vorgabe nach Rücksprache mit EU-Staaten abgesenkt, um Landwirten mehr Flexibilität zu ermöglichen.

    Zuletzt fehlte eine Mehrheit unter den EU-Staaten für das Vorhaben. Mit den Ausnahmen kommt die EU-Kommission unter der Leitung von Ursula von der Leyen Forderungen protestierender Landwirt entgegen. In mehreren EU-Ländern hatten Bauern - teils gewaltsam - in den vergangenen Wochen ihren Unmut unter anderem gegen Umweltauflagen aus Brüssel kundgetan. Die Entscheidung mache es möglich, dass letzte verbliebene Rückzugsräume vieler Arten in der Agrarlandschaft geschreddert werden können, kritisierte die Umweltorganisation Greenpeace.

  • Bildquelle: APA/dpa/Armin Weigel