Agrarpolitik: Brüssel schlägt Ausnahmen von Auflagen vor

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    Vor dem Hintergrund anhaltender Bauernproteste hat die EU-Kommission neue Zugeständnisse an die Landwirtschaft vorgeschlagen. Kontrollbesuche in den Betrieben sollen annähernd halbiert werden, wie die Kommission mitteilte. Landwirtinnen und Landwirte müssten den Vorschlägen zufolge unter bestimmten Umständen zudem nicht mehr mit Strafen rechnen, wenn sie die Auflagen aus Brüssel nicht erfüllen.

  • Anstelle der wegfallenden Kontrollbesuche sollen digitale Überwachungssysteme ausgebaut werden, um den bürokratischen Aufwand zu senken. Im Fall von Klimakatastrophen wie Dürren oder Überflutungen sollen keine Strafen an die Betriebe verhängt werden.

    Die Betriebe sollen nach Vorstellung der EU-Kommission zudem mehr Wiesenflächen in Ackerland umwandeln dürfen. In der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ist eigentlich geregelt, dass Wiesenflächen dauerhaft erhalten werden müssen. Die Ausnahme würde vor allem Betrieben in der Tierhaltung zugute kommen, die wegen schlecht laufender Geschäfte ihre Bestände reduzieren müssen.

    Brüssel prüft zudem weitere Ausnahmen bei den Vorgaben für den Anbau von Pflanzen, die keinen Ertrag bringen, sondern lediglich zwischen den Anbauphasen den Boden bedecken. Mitte Februar hatte die Kommission bereits Ausnahmen beim erforderlichen Anteil von Brachland auf Ackerflächen durchgesetzt, die Regelung wurde durch eine deutlich schwächere Vorgabe für den Anbau von Zwischenfrüchten ersetzt.

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