Regelmäßige Ermittlung der Bauern-Steuerpauschale wird beendet

  • Bauern Steuerpauschale

    Bei der regelmäßigen Neubewertung der Ertragslage von Landwirten zur Ermittlung ihrer Steuerpauschale kommt es zu großen Änderungen. Bei der bis 1.1. 2023 anstehenden Hauptfeststellung der sogenannten Einheitswerte werden die Einkommen nicht neu bewertet, um die Steuerschuld zu eruieren. Nur klimabedingte Veränderungen fließen neu ein. Ab 2023 soll keine periodische Hauptfeststellung mehr erfolgen, aber wesentliche Änderungen in der Ertragslage sollen berücksichtigt werden.

  • Im Gegensatz zu Selbstständigen, die ihre Rechnungen dokumentieren müssen, gelten für Bauern einfache Regeln. Sie dürfen eine Pauschalierung nutzen. Bisher zogen Finanzbeamte, gesetzlich festgelegt, alle neun Jahre aus, um die Einheitswerte zu überprüfen und anzupassen. Dafür wurden österreichweit Musterbetriebe besucht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanz analysierten, wie die Ertragslage ausschaut und bewerteten auch andere Aspekte wie die etwa die Lage eines Hofs.
     
    Dabei wurde - und wird auch weiterhin - nie der tatsächliche Gewinn eines Landwirts besteuert. Mit einem komplizierten Verfahren wird der fiktive Ertragswert eines landwirtschaftlichen Betriebs errechnet, in der Fachsprache ist das eben der Einheitswert. Dieser dient als Ausgangspunkt für die Bemessung der Steuerschuld. Bis zu einem Einheitswert von 75.000 Euro dürfen Landwirte voll pauschalieren. Rund 90 Prozent der Landwirte nutzen das System.

  • Bildquelle: APA/Urlaub am Bauernhof