Steuerreform - Familien und Selbstständige profitieren stark

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    Von der ökosozialen Steuerreform, die heuer in Kraft tritt, profitieren am stärkten Familien und Selbstständige. Je nach Einkommen und Familienstatus kann die Entlastung pro Person im kommenden Jahr bis zu 2.200 Euro betragen, rechnet der Budgetdienst des Parlaments vor. Insgesamt beträgt das Entlastungsvolumen der Maßnahmen 2022 rund 2,5 Mrd. und steigt bis 2025 auf rund 5,6 Mrd. Euro an. Ein wesentlicher Teil entfällt auf die Senkung des Einkommensteuertarifs.

  • Nachdem der Grenzsteuersatz für die erste Tarifstufe bereits ab 2020 auf 20 Prozent gesenkt wurde, werden nunmehr auch die Grenzsteuersätze für die zweite und die dritte Tarifstufe schrittweise auf 30 bzw. 40 Prozent gesenkt. Dadurch kommt es zu einer jährlichen Entlastung von bis zu 1.230 Euro pro Person. Für Selbstständige und Landwirte soll darüber hinaus der Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag erhöht werden.

    Die Entlastung niedriger Einkommen soll bei den Arbeitnehmern und Pensionisten durch eine Erhöhung der Negativsteuer bzw. des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrag und des Pensionistenabsetzbetrages erreicht werden und nicht wie ursprünglich geplant durch eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beiträge).

    Haushalte mit Kindern werden zusätzlich durch eine schrittweise Erhöhung der Absetzbeträge für den Familienbonus auf 2.000 Euro für Kinder unter 18 Jahren bzw. auf 650 Euro für Kinder in Ausbildung ab 18 Jahren sowie durch eine schrittweise Erhöhung des Kindermehrbetrags auf 450 Euro entlastet.

  • Bildquelle: APA/THEMENBILD/BARBARA GINDL