Spareinlagen Sicherheit
Das Sparbuch ist nach wie vor die beliebteste Veranlagungsform des Österreichers. Knapp die Hälfte des gesamten Geldanlagevermögens von 320 Milliarden Euro liegt auf Sparbüchern. Das Sparbuch ist so populär, weil es ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Deshalb ändert sich auch an den Spargewohnheiten kaum etwas.
Die gesetzliche Einlagensicherung garantiert jedem Sparer auch für den Fall einer Bankpleite die Auszahlung seines Sparguthabens bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.
Spareinlagen Sicherheit - FAQ
Wie sicher sind die Spareinlagen bei der Marchfelder Bank?
Die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung sind für Banken in Österreich im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) geregelt. Eine Bank mit Sitz in Österreich, die Kundeneinlagen entgegennehmen oder sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringen möchte, muss demnach verpflichtend einer Sicherungseinrichtung angehören, die die Anforderungen des ESAEG erfüllt und von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) beaufsichtigt wird.
Die Marchfelder Bank eG ist Mitglied bei der Einlagensicherung Austria GmbH.
Kann meine Bank aus der Sicherungseinrichtung austreten oder diese wechseln?
Ein Austritt einer Bank aus der für sie zuständigen Sicherungseinrichtung ist nur dann zulässig, wenn die betreffende Bank gleichzeitig einer anderen österreichischen Sicherungseinrichtung beitritt, etwa, wenn sie den Fachverband wechselt.
Tritt eine Bank aus der Sicherungseinrichtung aus, ohne einer anderen österreichischen Sicherungseinrichtung beizutreten, so erlischt ihre Konzession zur Entgegennahme neuer Einlagen bzw. zur Vornahme von sicherungspflichtigen Wertpapierdienstleistungen.
Die bis zum Austritt aus der bisherigen Sicherungseinrichtung entgegengenommenen Einlagen bleiben von der Einlagensicherung umfasst. Analog gilt dies für Forderungen, die der Anlegerentschädigung unterliegen.
Wo kann ich mich ausführlicher über die Einlagensicherung bzw. die Anlegerentschädigung informieren?
Selbstverständlich informieren wir Sie in unseren Filialen gerne über die für die Sicherung der Einlagen geltenden Bestimmungen, und stellen Ihnen schriftliche Informationen über die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung zur Verfügung.
Um darüber hinausgehende Detailinformationen zu erhalten, empfehlen wir Ihnen folgende beiden Möglichkeiten:
Sie können einerseits direkt im Gesetz nachlesen: In Österreich sind die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung im Gesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für Kreditinstitute (ESAEG) geregelt. Den aktuellen Gesetzeswortlaut finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/.
Natürlich können Sie schriftlich oder per E-Mail auch direkt die für alle dem Fachverband der Volksbanken angehörigen Banken zuständige Sicherungseinrichtung kontaktieren, die Ihre Fragen gerne beantwortet:
Einlagensicherung Austria GmbH (ESA)
Wipplingerstraße 34/4/DG 4
1010 Wien
office@einlagensicherung.at
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Volksbank Einlagensicherung eG: https://www.einlagensicherung.at