Die flexible Vorsorge für
den Start ins Leben.
Eine Kleinigkeit zum Geburtstag, zum Zeugnis oder zu Weihnachten. Wir schenken unseren Kindern und Enkeln jährlich viel Geld. Gut gemeinte Geschenke, die aber meistens gleich ausgegeben und nicht gespart werden. Geld, das später besser verwendet werden könnte. Für das Studium, das erste Auto, die eigene Wohnung oder als Grundstein für eine Pensionsvorsorge. Mit KindersparER GO! schaffen Sie für Ihre Kinder, Enkel und Patenkinder eine sinnvolle finanzielle Basis für die Zukunft.
Beruhigend, wenn Kinderträume wahr werden können.
Wollten Sie auch als Astronaut das All erkunden? Als Forscherin neue Tierarten entdecken? Oder als Superheld einfach nur die Welt retten? Kleine Leute haben große Pläne. Die Welt steht ihnen offen und alles ist möglich. Gut, wenn dafür das nötige Startkapital zur Verfügung steht.
Die Vorsorge, die mit Ihrem Kind mitwächst.
Auch ein Leben lang
KindersparER GO! wurde speziell als Ausbildungs- und Startvorsorge entwickelt. Mit einem Versicherungssparplan ab 30 Euro im Monat und einem fixen Auszahlungs- sprich Versorgungszeitpunkt. Mit 18 oder 25 Jahren kann Ihr jetzt erwachsenes Kind selbst entscheiden: Auszahlung oder selbst in die Versicherung einsteigen und sie fortführen – z.B. als Pensionsvorsorge
Flexibel Ein- und auszahlen
Sie können mit kleinen Beträgen beginnen, diese erhöhen oder mit Einmalzahlungen aufstocken. Fragen Sie dazu Ihre Beraterin/Ihren Berater.
Sicher ist sicher
Wenn Sie während der Ansparphase sterben, wird ERGO zum Schutzengel und zahlt die Prämien bis zum Versorgungszeitpunkt weiter. Auch bei einer schweren Krankheit (Herzinfarkt oder Schlaganfall) übernehmen wir die Prämienzahlung für 2 Jahre. Damit das Auszahlungskapital zum gewünschten Zeitpunkt auf jeden Fall zur Verfügung steht. Sicher ist sicher: Zur Sicherheit wird dann zu 100% klassisch veranlagt.
Ihr Kind ist erwachsen und entscheidet mit
Mit 18 oder 25 ist der Versorgungszeitpunkt erreicht. Ihr nun erwachsenes Kind kann sich entscheiden, die Versicherung selbst fortzuführen – z.B. als Pensionsvorsorge. Ohne Gesundheitsfragen. Oder der Vertrag endet zum Versicherungsablauf und wir zahlen das Vertragsguthaben aus.
Clever veranlagen je nach Wirtschaftslage
Mehr Sicherheit oder mehr Ertragschancen? Sie bestimmen wie Ihr Geld veranlagt wird: Von 100% klassisch stabiler Veranlagung bis 100% Veranlagung in Fonds ist jede Mischung (in 10% Schritten) möglich. Jederzeit änderbar. Sie können je nach Lebenssituation und Wirtschaftslage stärker auf Ertrag oder mehr auf Sicherheit setzen. Bei der Veranlagung in Fonds tragen Sie das volle Veranlagungsrisiko, denn Veranlagungen in Fonds können mit erheblichen Verlusten verbunden sein.
Details und weitere Informationen:
Hinweis: „KindersparER GO! – die flexible Vorsorge für den Start ins Leben“ ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG
„KindersparER GO! – die flexible Vorsorge für den Start ins Leben“ ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG und eine Lebensversicherung mit flexibler Veranlagung.
Ihre Einzahlungen enthalten 4% Versicherungssteuer sowie Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme. Die zu investierenden Prämien (=Sparprämien) sind Ihre Einzahlungen abzüglich Versicherungssteuer und abzüglich Kosten.
Die Versicherungssteuer muss von der ERGO Versicherung AG abgeführt werden. Die Kosten sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen dieser Lebensversicherung und im Versicherungsantrag angeführt. Die Kosten bestimmen sich durch Abschlussalter der versicherten Person(en), Laufzeit, gewählte Einzahlungsart und den tariflichen bzw. gewählten Versicherungsschutz.
Die investierte Prämie (Sparprämie) wird von der ERGO Versicherung AG gemäß dem von Ihnen gewünschten Verhältnis im klassischen Versicherungsdeckungsstock veranlagt oder dem Deckungsstock für fondsgebundene Lebensversicherungen zugeführt.
Deckungsstöcke sind Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens und getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten. Die Überwachung des klassischen Deckungsstocks erfolgt durch einen von der Finanzmarktaufsicht bestellten Treuhänder bzw. dessen Stellvertreter.
Ansprüche im Konkursfall werden – soweit dies anteilig möglich ist – aus dem jeweiligen Deckungsstock bevorzugt befriedigt. Es sind daher auch Verluste möglich.
Gewinnanteile bei der klassischen Veranlagung erhöhen die im klassischen Deckungsstock veranlagte Deckungsrückstellung. Gewinnanteile werden von der ERGO Versicherung AG insbesondere dann zugewiesen, wenn die erwirtschafteten Veranlagungserträge im klassischen Deckungsstock über dem Rechnungszins (0 %) liegen. Zugewiesene Gewinnanteile sind unwiderruflich. Künftige Gewinnanteile können nicht vorausgesehen werden, Aussagen darüber sind daher unverbindlich.
KindersparER GO! ist geeignet für Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, die für ein Kind vorsorgen wollen und
- die Sicherheit einer klassischen Veranlagung bevorzugen oder
- die erhöhten Risiken einer Fondsveranlagung tragen können und während der Laufzeit Kursschwankungen akzeptieren oder
- gleichzeitig beide Veranlagungswelten wünschen und damit eine Kombination aus Sicherheit und Risiko wählen.
Bei KindersparER GO! stehen Ihnen für eine Fondsveranlagung ausgewählte nachhaltige Fonds verschiedener Assetklassen zur Verfügung. Wählen Sie daraus die für Sie passenden Fonds. Die Wertentwicklung der gewählten Fonds ist unter anderem abhängig von der Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte, von Zinssätzen, Inflationsraten und Währungswechselkursen. Weitere Angaben zum gewählten Fonds finden Sie in dessen „Wesentlichen Anlegerinformationen“. Bitte lesen Sie vor Abschluss von KindersparER GO! die „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des gewählten Fonds.
KindersparER GO! kann zu zwei wählbaren Terminen (=Vorsorgezeitpunkt, Alter des Kindes: 18 bzw. 25 Jahre) vom dann erwachsenen Kind übernommen werden. Dh das Kind wird Versicherungsnehmer UND versicherte Person und führt den Vertrag lebenslang weiter. Es müssen vom erwachsenen Kind keine Gesundheitsfragen ausgefüllt werden.
Zum Versorgungszeitpunkt leistet die ERGO Versicherung die vorhandene Deckungsrückstellung, sofern das Recht auf lebenslange Weiterführung des Versicherungsvertrages nicht ausgeübt wird. Je nach gewählter Veranlagungsstruktur während der abgelaufenen Versicherungsdauer entspricht diese Deckungsrückstellung
- dem Ergebnis der klassischen Deckungsstockveranlagung (inklusive der aus der Veranlagung allfällig zugewiesenen Gewinnbeteiligung) oder
- dem Ergebnis der Veranlagung in Fonds (= Geldwert der vorhandenen Fondsanteile) oder
- dem Ergebnis aus beiden Veranlagungsformen (Summe aus Deckungsstockveranlagung inklusive der aus der Veranlagung allfällig zugewiesenen Gewinnbeteiligung plus Geldwert der vorhandenen Fondsanteile)
Im Ablebensfall der versicherten Person bis zum Versorgungszeitpunkt übernimmt ERGO die weitere Prämienzahlung bis zum Versorgungszeitpunkt in Höhe der letzten vom Versicherungsnehmer gezahlten Prämie. Dies gilt sofern der Vertrag aufrecht ist und die Prämien bis zum Todeszeitpunkt eingezahlt wurden. Im Ablebensfall nach dem Versorgungszeitpunkt (das erwachsene Kind ist als Versicherungsnehmer in den Vertrag eingetreten und führt in weiter) zahlen wir 105% des Vertragsguthabens mindestens aber die eingezahlten Versicherungsprämien ohne Versicherungssteuer und ohne die bis zum Versorgungszeitpunkt fälligen Risikoprämien an die namentlich genannte(n) Person(en). Der Vertrag endet.
Bei KindersparER GO! ist bei Weiterführung des Vertrages durch das erwachsene Kind die Laufzeit lebenslang. Das bedeutet: ein monatlich flexibler Abruf auf das Vertragsguthaben ist möglich (Kündigung): Je nach gewählter Veranlagungsform wird der im klassischen Deckungsstock veranlagte Wert einschließlich einer etwaigen Gewinnbeteiligung und / oder das vorhandene Fondsvermögen ausgezahlt.
Bei fondsgebundener Veranlagung gilt: Eine Übertragung von Fondsanteilen ist nicht möglich.
Für den klassischen Deckungsstock sind Veranlagungsverluste ausgeschlossen. Für die fondsgebundene Veranlagung bietet KindersparER GO! keine Garantien auf Kapitalerhalt. Hierbei tragen Sie das volle Veranlagungsrisiko. Es kann daher auch zu einem teilweisen Verlust Ihres Kapitals bis hin zum Totalverlust kommen.
Bei vorzeitiger Kündigung (Rückkauf vor Laufzeitende), insbesondere bei kurzer Laufzeit, erhält die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer in der Regel aufgrund der Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme nicht die gesamten Einzahlungen zurück.
Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung für natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt (unbeschränkte Steuerpflicht) und von den persönlichen Verhältnissen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers abhängt und künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Bei Eintritt des Kindes in den Versicherungsvertrag sind daher die zu diesem Zeitpunkt geltenden steuerlichen Vorschriften und deren Folgen zu beachten. Wir können nicht ausschließen, dass dieser Vertrag dann als Novation gilt und die Weiterführung des Vertrages zu einer Steuerpflicht des Eintretenden in Höhe von 4% Versicherungssteuer auf das Vertragsguthaben führt.