Zwei Frauen im Park im Herbst zum Thema Bestattungsvorsorge - Marchfelderbank
Zwei Frauen im Park im Herbst zum Thema Bestattungsvorsorge - Marchfelderbank

Ihr persönliches Beratungsservice
für Bestattungsvorsorge

Unabhängigkeit über das Leben hinaus

Sie möchten Ihren letzten Weg genauso regeln und planen wie Sie es bis jetzt auch getan haben. Mit einer Vorsorge, die über das Leben hinaus geht. So wie Sie es wünschen: individuell und unabhängig. Und Sie möchten Ihre Familie oder Personen, die Ihnen nahe stehen, in dieser schwierigen Situation vor finanziellen Belastungen schützen.

Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie bereits heute alles regeln und ohne Sorge in die Zukunft blicken. Und Sie haben die Gewissheit, Ihren Abschied und Ihren letzten Weg ohne finanzielle Belastungen Ihrer Liebsten und nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Ihre Vorteile

Details und weitere Informationen:

Hinweis: „ERGO Bestattungsvorsorge“ ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG.

„ERGO Bestattungsvorsorge“ ist eine klassische Lebensversicherung der ERGO Versicherung AG für den Ablebensfall mit lebenslanger Laufzeit und abgekürzter Prämienzahlungsdauer.

Ihre Einzahlungen enthalten 4 % Versicherungssteuer sowie Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme sowie Zuschläge bei unterjähriger Prämienzahlung.

Die Versicherungssteuer muss von der ERGO Versicherung AG abgeführt werden. Die Kosten sind Teil der versicherungsmathematischen Grundlagen dieser Lebensversicherung und im Versicherungsantrag angeführt. Die Kosten bestimmen sich durch Abschlussalter der versicherten Person(en), Prämienzahlungsdauer, gewählte Einzahlungsart und den tariflichen bzw. gewählten Versicherungsschutz.

Die Veranlagung für diesen Versicherungsvertrag erfolgt im klassischen Versicherungsdeckungsstock der ERGO Versicherung AG.

Deckungsstöcke sind Sondervermögen eines Versicherungsunternehmens und getrennt vom übrigen Vermögen des Unternehmens zu verwalten. Die Überwachung des klassischen Deckungsstocks erfolgt durch einen von der Finanzmarktaufsicht bestellten Treuhänder bzw. dessen Stellvertreter.

Ansprüche im Konkursfall werden – soweit dies anteilig möglich ist – aus dem jeweiligen Deckungsstock bevorzugt befriedigt. Es sind daher auch Verluste möglich.

Gewinnanteile bei der klassischen Veranlagung erhöhen die im klassischen Deckungsstock veranlagte Deckungsrückstellung. Gewinnanteile werden von der ERGO Versicherung AG insbesondere dann zugewiesen, wenn die erwirtschafteten Veranlagungserträge im klassischen Deckungsstock über dem Rechnungszins (0 %) liegen. Künftige Gewinnanteile können nicht vorausgesehen werden, Aussagen darüber sind daher unverbindlich. Nähere Ausführungen zur Gewinnbeteiligung stehen in den Versicherungsbedingungen zum Produkt. Sie finden diese unter ergo-versicherung.at/versicherungsbedingungen

Die Prämienhöhe zur gewählten Versicherungssumme wird anhand des Alters der versicherten Person und der Einzahlungsart sowie Prämienzahlungsdauer ermittelt.

Im Ablebensfall innerhalb der ersten 30 Monate ab Versicherungsbeginn leisten wir die bis dahin bezahlten Versicherungsprämien abzüglich Versicherungssteuer. Nach Ablauf der ersten 30 Monate leisten wir die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich etwaiger Gewinnanteile. Ausnahme: Bei Unfalltod wird immer die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich etwaiger Gewinnanteile geleistet. Die laufenden Einzahlungen (Versicherungsprämien) enden mit der vereinbarten Prämienzahlungsdauer. Aufgrund der lebenslangen Laufzeit gibt es keine Leistung im Erlebensfall.

Die ERGO Versicherung AG kann nur sicherstellen, dass die Versicherungssumme für die Bestattung verwendet wird, sofern die ERGO Versicherung AG als Bezugsberechtige bestimmt und eine Bestattungsverfügung erteilt wird.

Die Überführungskosten und Serviceleistungen sind automatisch bei Unfalltod oder nach 30 Monaten ab Versicherungsbeginn mitversichert, solange die Versicherungssumme zuzüglich aktuellem Stand der Gewinnbeteiligung mindestens ein Viertel der behördlich festgelegten gewöhnlichen Beerdigungskosten gemäß § 159 VersVG (siehe ergo-versicherung.at/gewoehnlichebeerdigungskosten) beträgt, das sind derzeit 5.000 Euro.

Bei vorzeitig prämienfrei gestellten Verträgen werden die Überführungskosten und Serviceleistungen nicht übernommen.

Bei vorzeitiger Prämienfreistellung oder wenn der für die Grabpflege reservierte Teil der Versicherungssumme weniger als 7,5 % der jeweils gültigen behördlich festgesetzten gewöhnlichen Beerdigungskosten beträgt, entfällt der Anspruch auf Grabpflege. Der dafür vorgesehene Anteil der Versicherungssumme wird dann bei Ableben zusammen mit der sonstigen Versicherungsleistung ausbezahlt.

Reicht die Versicherungsleistung nicht aus, um eine aufliegende Bestattungsverfügung zu erfüllen, wird die gesamte Versicherungsleistung dafür verwendet, die tatsächlich angefallenen Bestattungskosten teilweise zu bezahlen.

Bei vorzeitiger Kündigung (Rückkauf), insbesondere nach kurzer Bestandsdauer, erhält die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer aufgrund der Kosten für Abschluss, Verwaltung und Risikoübernahme, allfälliger Zuschläge bei unterjähriger Prämienzahlung und dem Abzug bei Rückkauf nicht die gesamten Einzahlungen zurück.

Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung für natürliche Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich gilt (unbeschränkte Steuerpflicht) und von den persönlichen Verhältnissen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers abhängt und künftigen Änderungen unterworfen sein kann.