Sparerschutz in Österreich neu gefasst

  • Sparerschutz

    Während eine EU-Einlagensicherung erst im Dezember wieder auf die lange Bank geschoben wurde, ist in Österreich mit dem 1. Jänner zunächst eine österreichinterne Institutionenreform in Kraft getreten.

  • Die bisher bestehenden fünf sektoralen Einlagensicherungseinrichtungen wurden auf zwei Einrichtungen zusammengeführt: die bei der Wirtschaftskammer Österreich eingerichtete Einlagensicherung Austria GesmbH sowie die Sparkassen Haftungs GmbH. 

    Zuständige Behörde für die Aufsicht über die Einlagesicherungseinrichtungen in Österreich ist die FMA (Finanzmarktaufsicht). Neben der laufenden Überprüfung des Fortschritts der Vorbereitungen haben FMA und Nationalbank zu diesem Zweck mehrere Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt. Frühwarnsysteme wurden installiert. 2019 werde überprüft, ob die neuen Einlagensicherungseinrichtungen in der Lage sind, im Sicherungsfall Einleger rasch und ohne Komplikationen zu entschädigen, kündigte die Aufsicht am Mittwoch an. 

    Durch die Einlagensicherung sind Kundeneinlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Einleger und pro Bank gesetzlich garantiert, sollte eine Bank in Schieflage nicht mehr selber auszahlen können. Derzeit ist das Einlagensicherungssystem in Österreich mit rund 670 Mio. Euro dotiert. Für Juni 2024 ist der Vollausbau vorgesehen, dann sollen im System, also allen Einlagensicherungseinrichtungen zusammen, 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen der österreichischen Banken vorhanden sein. Nach derzeitigem Stand wären das rund 1,7 Mrd. Euro, schrieb die FMA.

     

  • Bildquelle: APA/BARBARA GINDL